Beitragsordnung
des Kleingartenvereins „Gute
Hoffnung“ Neuruppin e.V.
§ 1
Allgemeines
- Diese Beitragsordnung wurde auf der
Mitgliederversammlung am 16.03.2024 beschlossen.
- Sie ist Bestandteil der
Satzung.
§ 2
Beitragsverpflichtung
- Die Mitglieder sind nach § 5 der
Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt für Mitglieder 18,00 € im Jahr.
- Der Beitrag ist zum _31.01__ eines jeden
Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt.
- Wird der Beitrag nicht fristgerecht nach
30 Tagen geleistet, erfolgt die 1. Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten in Höhe von 3,00 € verbunden.
- Erfolgt auf die 1. Mahnung nach 14
Tagen keine Zahlung, wird die 2. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 6,00 € verbunden ist.
- Erfolgt auch auf die 2. Mahnung nach
weiteren 14 Tagen keine Zahlung, wird die letzte Mahnung, mithin 3. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 9,00 € sowie mit einer Aussprache gegenüber dem Vorstand
schriftlich oder mündlich verbunden ist.
- Erfolgt auch auf die letzte Mahnung keine
Reaktion findet die Satzung entsprechen § 3 Nr. 4 Abs. 2 ihre Anwendung.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen bei
Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag stunden bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.
- Die Jahresrechnung wird grundsätzlich von
den Mitgliedern durch Überweisung geleistet.
- Die Mitglieder können ihre finanzielle
Verpflichtung auch im Rahmen des SEPA-Verfahrens nachkommen. Ein solches SEPA-Lastschrift-Mandat kann dem Vorstand erteilt werden.
Die
Jahresrechnung wird dann immer zum __31.01__ des Geschäftsjahres eingezogen. Wird der Betrag durch SEPA-Lastschrift geleistet, erhöht sich der jeweilige Betrag um 3%.
§ 3
Sonstige
Verpflichtungen
Die Aufnahmegebühr gemäß § 5 Nr. 1.b.
der Satzung beträgt einmalig 50,00 €.
Für
die folgenden Geschäftsjahre hat die Mitgliederversammlung eine Umlage gemäß § 5 Nr. 1.a. der Satzung beschlossen, diese beträgt 30,00 € und ist den Mitgliedern schriftlich
mitzuteilen.
Die Mitglieder des Vereins haben pro Garten und Jahr fünf Arbeitsstunden und Rentner ab 65. Jahre zwei Stunden zu leisten; diese sind nach Vorgaben des Vorstandes zu
leisten.
Der
Ersatzbetrag gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung beträgt 50,00€ pro Stunde.
§ 4
Bankverbindung des
Vereins
Die Gartenpacht, Beiträge und Umlagen sind auf das Vereinskonto
KGV „Gute Hoffnung“ Neuruppin e.
V.
IBAN: DE97 1605 0202 1740 0009
07
BIC:
WELADED1OPR
bei der
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin zu entrichten.
§ 5
Änderungen der
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung kann nur durch die
Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.