Beitragsordnung              

 

 

 

Beitragsordnung

 

 

des Kleingartenvereins „Gute Hoffnung“ Neuruppin e.V.

 

 

§ 1

Allgemeines

 

  • Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2024 beschlossen.

 

  • Sie ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Beitragsverpflichtung

 

  • Die Mitglieder sind nach § 5 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.  Dieser Beitrag beträgt für Mitglieder 18,00 € im Jahr.

 

  • Der Beitrag ist zum _31.01__ eines jeden Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt.

 

  • Wird der Beitrag nicht fristgerecht nach 30 Tagen geleistet, erfolgt die 1. Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten in Höhe von 3,00 € verbunden.
  • Erfolgt auf die 1. Mahnung nach 14 Tagen keine Zahlung, wird die 2. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 6,00 € verbunden ist.
  • Erfolgt auch auf die 2. Mahnung nach weiteren 14 Tagen keine Zahlung, wird die letzte Mahnung, mithin 3. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 9,00 € sowie mit einer Aussprache gegenüber dem Vorstand schriftlich oder mündlich verbunden ist.
  • Erfolgt auch auf die letzte Mahnung keine Reaktion findet die Satzung entsprechen § 3 Nr. 4 Abs. 2 ihre Anwendung.

 

  • Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag stunden bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.

 

  • Die Jahresrechnung wird grundsätzlich von den Mitgliedern durch Überweisung geleistet.

 

 

 

 

 

  • Die Mitglieder können ihre finanzielle Verpflichtung auch im Rahmen des SEPA-Verfahrens nachkommen. Ein solches SEPA-Lastschrift-Mandat kann dem Vorstand erteilt werden.

 

Die Jahresrechnung wird dann immer zum __31.01__ des Geschäftsjahres eingezogen. Wird der Betrag durch SEPA-Lastschrift geleistet, erhöht sich der jeweilige Betrag um 3%.

 

§ 3

Sonstige Verpflichtungen

 

  • Aufnahmegebühr

 

Die Aufnahmegebühr gemäß § 5 Nr. 1.b. der Satzung beträgt einmalig 50,00 €.

 

  • Umlagen

 

Für die folgenden Geschäftsjahre hat die Mitgliederversammlung eine Umlage gemäß § 5 Nr. 1.a. der Satzung beschlossen, diese beträgt 30,00 € und ist den Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.

 

  • Arbeitsstunden

 

Die Mitglieder des Vereins haben pro Garten und Jahr fünf Arbeitsstunden und Rentner ab 65. Jahre zwei Stunden zu leisten; diese sind nach Vorgaben des Vorstandes zu leisten.

Der Ersatzbetrag gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung beträgt 50,00€ pro Stunde.

 

§ 4

Bankverbindung des Vereins

 

                 Die Gartenpacht, Beiträge und Umlagen sind auf das Vereinskonto

 

KGV „Gute Hoffnung“ Neuruppin e. V.

IBAN: DE97 1605 0202 1740 0009 07

BIC: WELADED1OPR

 

                             bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin zu entrichten.

 

§ 5

Änderungen der Beitragsordnung

 

Die Beitragsordnung kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

 

 

Druckversion | Sitemap
© KGV "Gute Hoffnung" Neuruppin e.V.