Beitragsordnung
des Kleingartenvereins „Gute
Hoffnung“ Neuruppin e.V.
§ 1
Allgemeines
- Diese
Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2026 beschlossen.
- Sie ist
Bestandteil der Satzung.
§ 2
Beitragsverpflichtung
- Die
Mitglieder sind nach § 5 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt für Mitglieder, die als Hauptpächter im Pachtvertrag aufgeführt sind
50,00 €. Für jedes weitere Mitglied beträgt der Beitrag 20,00 €
- Der Beitrag
ist zum _31.01__ eines jeden Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt.
- Wird der
Beitrag nicht fristgerecht nach 30 Tagen geleistet, erfolgt die 1. Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten in Höhe von 3,00 € verbunden.
- Erfolgt auf
die 1. Mahnung nach 14 Tagen keine Zahlung, wird die 2. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 6,00 € verbunden ist.
- Erfolgt auch
auf die 2. Mahnung nach weiteren 14 Tagen keine Zahlung, wird die letzte Mahnung, mithin 3. Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 9,00 € sowie mit einer Aussprache
gegenüber dem Vorstand schriftlich oder mündlich verbunden ist.
- Erfolgt auch
auf die letzte Mahnung keine Reaktion findet die Satzung entsprechen § 3 Nr. 4 Abs. 2 ihre Anwendung.
- Der Vorstand
kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag stunden bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.
- Die
Jahresrechnung wird grundsätzlich von den Mitgliedern durch Überweisung geleistet.
- Die
Mitglieder können ihre finanzielle Verpflichtung auch im Rahmen des SEPA-Verfahrens nachkommen. Ein solches SEPA-Lastschrift-Mandat kann dem Vorstand erteilt werden.
Die Jahresrechnung wird dann immer zum __31.01__ des Geschäftsjahres eingezogen. Wird der Betrag durch SEPA-Lastschrift geleistet,
erhöht sich der jeweilige Betrag um 3%.
§ 3
Sonstige
Verpflichtungen
Die
Aufnahmegebühr gemäß § 5 Nr. 1.b. der Satzung beträgt einmalig 50,00 €.
Für die folgenden Geschäftsjahre hat die Mitgliederversammlung eine Umlage gemäß § 5 Nr. 1.a. der Satzung beschlossen, diese beträgt
0 € und ist den Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.
- Jeder Hauptgartenpächter ist
verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden zu erbringen, sofern er oder sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und / oder noch nicht Rentner ist. Für Pächter ab 65 Jahren und / oder die bereits
im Ruhestand sind, reduziert sich die Pflicht auf 2 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Rentenstatus ist durch geeignete Nachweise, wie z. B. einen Rentenbescheid, gegenüber dem Vorstand zu
belegen.
- Die Arbeitsstunden sind
entsprechend den Vorgaben des Vorstandes zu erbringen.
- Sollte die vorgeschriebene
Anzahl an Arbeitsstunden nicht erfüllt werden, wird ein Ersatzbetrag gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung in Höhe von 50,00 € pro nicht geleistete Stunde erhoben.
§ 4
Bankverbindung des
Vereins
Die Gartenpacht, Beiträge
und Umlagen sind auf das Vereinskonto
KGV „Gute Hoffnung“ Neuruppin e.
V.
IBAN: DE97 1605 0202 1740 0009
07
BIC:
WELADED1OPR
bei der Sparkasse
Ostprignitz-Ruppin zu entrichten.
§ 5
Änderungen der
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung kann nur
durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.